AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

  1. Die Auftragserteilung erfolgt aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen und/oder unsere Lieferung Vertragsinhalt. Die Lieferung erfolgt direkt oder per Spedition unserer Wahl.
  2. Die Auftragserteilung erfolgt aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, die vom Kunden gelesen wurden und hiermit vollinhaltlich anerkannt werden.
  3. Der in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin ist unverbindlich. Er ist jedoch gewissenhaft angesetzt und wird nach Möglichkeit eingehalten. Er gilt vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung an oder bei Vorauskasse nach Zahlungseingang.
  4. Unsere Berater sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, Sie weisen sich durch eine spezielle Vollmacht aus.
  5. Der Auftragswert ist (sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind) im Voraus fällig, zumindest sind 50% des Auftragswertes als Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist nach Auftragserteilung (abzüglich Skonto falls vereinbart) auf unser Konto einzuzahlen. Die Restsumme ist mindestens 3 Wochen vor Lieferung (abzüglich Skonto falls vereinbart) auf unser Konto einzuzahlen. Falls vereinbart kann die Restsumme per Barzahlung bei Lieferung abzugsfrei (ohne Skonto) erfolgen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nicht gestattet.
  6. Für die Richtigkeit von Angaben – zur Wärmeberechnung hinsichtlich der Auslegung unserer Produkte – ist der Kunde verantwortlich.
  7. Für unsere Produkte ist die Montage nicht inbegriffen – diese geht zu Lasten des Kunden – falls nichts anderes vereinbart wurde.
  8. Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Hierzu gehören auch Forderungen aus Wechseln, Schecks und Zinsen.
  9. Gerät der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten oder Stellung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug, können wir Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung begehren oder auch nach Übergabe der Ware, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten. Im letzteren Fall sind wir auch berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Kaufpreises (Nettorechnungsbetrag) zu fordern. In der Zurücknahme der Ware liegt ebenfalls ein Rücktritt vom Vertrag vor. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens, insbesondere weil unsere Refinanzierungskosten höher sind, bleibt uns vorbehalten.
  10. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
  11. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht. Der Kunde hat das Recht auf Nachbesserung (lt. BGB 476a), somit ist Wandlung und Minderung ausgeschlossen.
  12. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt unter üblichem Vorbehalt.
  13. Für den Fall, daß Schecks nicht rechtzeitig eingelöst werden, es zu Zahlungsverzug kommt oder sonst Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, werden die gesamten Forderungen – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben wurden – sofort fällig.
  14. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Bearbeitungszeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren, vorübergehend oder dauernd unmöglich machen, einerlei ob sie bei uns oder unseren Unterlieferanten liegen und ohne Rücksicht auf Verschulden. In diesem Fall kann der Käufer von uns die Erklärung verlangen, ob wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern oder ob wir vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug stehen dem Käufer nicht zu.
  15. Im Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  16. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus obigem, im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Schweinfurt, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechlichen Sondervermögen ist. Das Gleiche gilt für das gerichtliche Mahnverfahren auch gegen Kleingewergebetreibende und Nichtkaufleute.
  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall, die Geltung einer angemessenen Bestimmung vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben, jedoch zulässig ist. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.